Curriculum

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit soll die Umsetzung der theoretischen Ausbildungsinhalte in der psychosozialen Berufspraxis fördern. Sie findet in Einrichtungen statt, die mit der Durchführung von Psychotherapien betraut sind. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten schreibt 1800 Stunden praktische Tätigkeit vor. Die Tätigkeit wird im Rahmen von Praktika absolviert, die zumeist nicht vergütet werden. Dies bedeutet für die AusbildungsteilnehmerInnen eine hohe zeitliche und finanzielle Belastung, die vor Beginn der Ausbildung bedacht werden muss.

Tätigkeit in psychiatrischen Einrichtungen (1200 Stunden)

1200 Stunden der Praktischen Tätigkeit sind in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder in einer von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtung zu absolvieren.

Während der praktischen Tätigkeit wird der Ausbildungsteilnehmer über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt. Bei mindestens vier dieser Patienten werden zusätzlich die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen. Ziel ist es, dass der Ausbildungsteilnehmer Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende sowie chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwirbt. Die Patientenbehandlungen sind fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren.

Für AusbildungsteilnehmerInnen der AVM gGmbH liegt eine ausreichende Anzahl von Praktikumsplätzen im Rahmen von Kooperationsverträgen mit verschiedenen Kliniken vor. Die Wünsche des Ausbildungsteilnehmers in Bezug auf Ort und Zeitpunkt des Praktikums werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Falls der Ausbildungsteilnehmer eine neue Kooperationsklinik anwirbt, kann auf Antrag die Möglichkeit gewährt werden, die praktische Tätigkeit in dieser Klinik abzuleisten.

Tätigkeit in vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtungen (600 Stunden)

600 Stunden praktische Tätigkeit können in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung abgeleistet werden. Hierzu zählen auch Praxen von Ärzten mit einer ärztlichen Weiterbildung in Psychotherapie, sowie von Pychologischen Psychotherapeuten. Für AusbildungsteilnehmerInnen der AVM gGmbH bieten wir eine ausreichende Anzahl von Kooperationseinrichtungen, die teilweise auch eine Vergütung gewähren.

Theoretische Ausbildung

Die Theoretische Ausbildung vermittelt Grundkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit sowie in der vertieften Ausbildung Spezialkenntnisse in Verhaltenstherapie. Die theoretische Ausbildung findet in Form von Workshops statt. Falls Ausbildungseinheiten versäumt werden, können diese während der Ausbildung kostenfrei nachgeholt werden, sofern entsprechende Plätze zur Verfügung stehen.

Grundausbildung

Schwerpunkte der Veranstaltungen sind Psychotherapie und klinische Diagnostik. Die Lerninhalte frischen Kenntnisse der Universitätsausbildung auf und vertiefen diese.

Spezielle Lerninhalte sind:

  • Grundlagen der verhaltenstherapeutischen Diagnostik und Therapie
  • Grundlagen der Psychopathologie
  • Basisfertigkeiten und prozessorientierte Fertigkeiten in der Psychotherapie
  • Prävention, Rehabilitation und Verhaltensmedizin
  • Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse
  • Therapeutische Methoden und differentielle Indikation
  • Psychotherapie bei Klienten unterschiedlicher Altersstufen
  • Berufsethik und Berufsrecht

Vertiefung Verhaltenstherapie:

Die vertiefte Ausbildung in Verhaltenstherapie orientiert sich am 7-Stufen-Modell des Selbstmanagementkonzepts nach Kanfer, Reinecker & Schmelzer (1990, 1996), einer prozess-, lösungs- und ressourcenorientierten Richtung der kognitiven Verhaltenstherapie. Die Ausbildung findet in kleinen Gruppen in Form von Workshops statt.

Spezielle Lerninhalte sind:

  • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Einleitung und Beendigung der Behandlung
  • Aufbau von Veränderungsmotivation
  • Anamnese, Verhaltensanalyse und funktionales Bedingungsmodell
  • Auswahl von Therapiezielen
  • Behandlungsplan, Behandlungskonzepte und deren Anwendung
  • Krisenintervention, Kurzzeittherapie
  • Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien (Bezugspersonen) und Gruppen
  • Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen
  • Gutachtertätigkeit

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beinhaltet die Durchführung von Psychotherapie unter Supervision sowie begleitende prozessorientierte Tutorien.

Psychotherapie

600 Behandlungsstunden unter Supervision sind im Rahmen der Praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz bzw. in kooperierenden Ambulanzeinrichtungen der AVM gGmbH zu absolvieren.

Die AVM gGmbH unterhält Kooperationen mit verschiedenen psychotherapeutischen Praxen, in denen die Ambulanzstunden abgeleistet werden können. Diese Kooperations-Ambulanzen befinden sich in ganz Deutschland. Über mindestens sechs der in der Ambulanz behandelten Fälle ist je eine schriftliche Falldarstellung, die den Stand der Wissenschaft berücksichtigt, zu erstellen.

Supervision (150 Stunden)

Die Supervision begleitet kontinuierlich die therapeutische Tätigkeit. Im Mittel kommt auf jede vierte Behandlungsstunde eine Supervisionsstunde, die bei anerkannten Supervisoren der AVM gGmbH abgeleistet wird. 50 Stunden werden als Einzelsupervision, 100 Stunden als Gruppensupervision angeboten. Bei Bedarf können bis zu 50 weitere Supervisionsstunden (insgesamt bis zu 200 h) auf Kosten der AVM gGmbH genommen werden.

Weitere Ausbildungsinhalte

Ab dem ersten Ausbildungssemester werden in Kleingruppen über den gesamten Verlauf der Ausbildung theoretische Inhalte der Theorieausbildung vor- und nachbereitet. Der zeitliche Umfang dafür umfasst 200 Stunden, die im Studienbuch dokumentiert werden müssen.

Des Weiteren fallen während der praktischen Ausbildung (Semester VI-X) weitere Stunden für das Vor- und Nachbereiten von Therapien, das Durchführen von Fallkonferenzen und Kolloquien, das Einüben spezifischer Techniken, die Antragstellung, die gegenseitigen Intervisionen sowie die Erstellung von Fallberichten und Prüfungsvorbereitung an. Für diese Ausbildungsinhalte werden mindestens 600 Stunden veranschlagt, die ebenso im Studienbuch dokumentiert werden müssen.

Weitere wissenschaftliche Verfahren (120 Stunden)

Die beiden wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Gesprächspsychotherapie und der Neuropsychologie sind in der Praxis des Psychotherapeuten wesentliche Grundlage für eine professionelle Berufsausübung. Aus diesem Grunde wird diesen beiden Verfahren neben der Verhaltenstherapie ein angemessener Stellenwert in der Ausbildung der AVM gGmbH beigemessen. Kenntnisse zu diesen Verfahren werden im Rahmen der praktischen Ausbildung in einem Zeitumfang von 120 Stunden vermittelt.

Selbsterfahrung

Selbsterfahrung ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Sie soll den Ausbildungsteilnehmer befähigen, das eigene therapeutische Handeln zu reflektieren. Die AVM gGmbH legt besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige Selbsterfahrung, um durch das Verständnis des eigenen Erlebens und Verhaltens das therapeutische Arbeiten zu optimieren. Die gesamte Selbsterfahrung findet in geschlossenen Gruppen statt.

Die 130 Stunden Selbsterfahrung finden in zweitägigen Blockveranstaltungen im Kurs des Ausbildungsjahrgangs statt. Die Gruppen werden von anerkannten Supervisoren des Instituts geführt. Eine verwandtschaftliche Beziehung oder dienstliche Abhängigkeit zum Selbsterfahrungsleiter wird ausgeschlossen.

Inhalte sind z. B.:

  • Erfahrungen mit Belohnungs- und Bestrafungserfahrungen
  • Eigene Stärken und Schwächen
  • Individuelle Beziehungsmuster und deren Einfluss auf therapeutische Beziehungen
  • Individuelles therapeutisches Erleben und Handeln
  • Umgang mit Zurückweisung und Misserfolgen
  • Umgang mit eigenen Emotionen, Nähe-/Distanzbalance
  • Umgang mit Macht in der Psychotherapie

Workshop Übersicht

Curr.-Nr. Titel
N01 Einführung in die VT und Praxisgrundlagen der VT
N02 Affektive Störungen mit Schwerpunkt Depressionen (F3X.X)
N03 Methoden der Gesprächsführung unter Berücksichtigung von gender- und interkulturellen Aspekten
N04 Psychopharmakologische Grundlagen
N05 Psychosen: Schizophrenien, wahnhafte Störungen und affektive Psychosen (F2X.X)
N06 Diagnostik: Diagnostiksysteme, Methoden der Informationsgewinnung und Differentialdiagnostik
N07 Ressourcenorientierung und Wirkfaktoren in der Psychotherapie
N08 Krisenintervention und Suizidalität
N09 Organische Störungen (F0X.X)
N10 Selbstmanagement Phasen 1 und 2: Eingangsphase und Aufbau von Änderungsmotivation
N11 Selbstmanagement Phase 3: Verhaltensanalyse und funktionales Bedingungsmodell (horizontale und vertikale Analyse)
N12 Selbstmanagement Phasen 4 und 5: Zielanalyse, Planung und Durchführung spezieller Methoden (+ Fallseminar komplette VH-Analyse)
N13 Selbstmanagement Phasen 6 und 7: Evaluation und Endphase
N14 Phobische Störungen (F40.X)
N15 PTBS, dissoziative und Anpassungsstörungen (F43.X+F44.X)
N16 Angst- und Zwangsstörungen (F41.X+F42.X)
N17 Besondere Aspekte der Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen
N18 Suchtverhalten (F1X.X)
N19 Essstörungen (F50.X) und Schlafstörungen (F51.X)
N20 Grundlagen der Gruppenpsychotherapie
N21 Persönlichkeitsstörungen (F60.X-F62.X)
N22 Somatoforme Störungen (F45.X)
N23 Vom Umgang mit "schwierigen" Patienten und Therapiesituationen - Lösungsfokussierte Therapie
N24 Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend (F9X.X)
N25 Umschriebene und tiefgreifende Entwicklungsstörungen (F8X.X) und Intelligenzminderung (F7X.X)
N26 Gesprächspsychotherapie und systemische Therapie
N27 Neuropsychologische Therapie und Neurologische Grundlagen
N28 Paartherapie: Schwerpunkt sexuelle Funktionsstörungen (F52.X)
N29 Prävention und Rehabilitation, Berufsethik, Berufs- und Sozialrecht
N30 Psychodynamische Grundlagen und Behandlungsansätze (für Verhaltenstherapeuten)
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