Voraussetzungen

Die Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in erfüllen:

  • Diplom-/Masterabschluss Psychologie (FH oder Universität)
  • Diplom-/Masterabschluss Pädagogik (Erziehung- bzw. Bildungswissenschaften) bzw. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit
  • sofern das Studium bis spätestens SS 2014 aufgenommen wurde auch:
    • Diplom-/Masterabschluß Sonderpädagogik bzw. Heilpädagogik
    • Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sonderschule und berufliche Schulen in allen Fächerverbindungen
    • Lehramt Gymnasium in einer Fächerverbindung mit dem Fach Schulpsychologie
    • Mehrere Magisterabschlüsse mit Hauptfach Pädagogik bzw. Sonderpädagogik

Folgende Studienabschlüsse erfüllen nicht die Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in:

  • (grundständiger) Magisterabschluss mit Pädagogik oder Sonderpädagogik als Nebenfach
  • Abschluss im Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik
  • Bachelorabschluss