Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Die AVM bietet als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut eine 3-jährige Vollzeitausbildung oder eine 5-jährige, berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 01.01.1999 an. Die Ausbildung führt Sie zur Approbationsprüfung.
Jeweils zum Oktober eines jeden Jahres sind neue Ausbildungskurse zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an folgenden Standorten geplant:
- Augsburrg
- Bamberg
- Dresden / IAP-AVM
- Göttingen
- Köln
- München
- Nürnberg
- Regensburg
- Stuttgart
- Ulm
- Würzburg
Wenn Sie mit der Ausbildung zu Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen beginnen, binden Sie sich für einen Zeitraum von 3 oder 5 Jahren an ein Ausbildungsinstitut. Vor dieser Entscheidung empfehlen wir, sich ein umfassendes Bild von den Rahmenbedingungen mehrerer Ausbildungsinstitute zu machen, und sich über alle vertraglichen Vereinbarungen zu informieren, die damit verbunden sind. Um Sie bei der Auswahl des Ausbildungsinstitutes zu unterstützen haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet mit der Sie die für Sie in Frage kommenden Ausbildungsinstitute miteinander vergleichen können.
Ganz bewusst möchten wir Sie an dieser Stelle möchten darauf hinweisen, dass die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in jedem Fall eine erhebliche zeitliche, organisatorische und finanzielle Festlegung für den Zeitraum von 3 oder 5 Jahren darstellt. Wir bitten Sie, dies vor Beginn der Ausbildung zu bedenken. Bitte prüfen Sie, ob sich der persönliche Aufwand für eine solche Ausbildung mit jetzigen und (soweit absehbar) zukünftigen Lebensverhältnissen vereinbaren lässt. Dabei stellt aber aus der Sicht der AVM beispielsweise eine tatsächliche oder geplante Elternschaft kein grundsätzliches Hindernis dar. Wenn Sie zu dem Entschluss kommen, dass Sie auf diese Anstrengungen eingehen können, freuen wir uns sehr, Sie bei unserer Ausbildung begrüßen zu können.
Das Ziel: Die Approbation
Die Approbation ist nach Ableistung der Ausbildung und bestandener staatlichen Prüfung bei der zuständigen Behörde des Landes zu beantragen, in dem der Antragsteller die staatliche Prüfung abgelegt hat. Neben der bestandenen Prüfung müssen auch körperliche, psychische und juristische Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Prüfung kann erst nach Abschluss der Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgelegt werden und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung (Klausur) dauert 120 Minuten und erstreckt sich auf die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Psychotherapie. Die mündliche Prüfung wird von der zuständigen Landesbehörde vorgegeben. Sie besteht aus zwei Teilen, einer 30minütigen Einzelprüfung sowie einer bis zu 120minütigen Gruppenprüfung von bis zu 4 Prüfungsteilnehmern. In der Einzelprüfung soll der Prüfling anhand mindestens eines Therapiefalles die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Durchführung einer fachgerechten Diagnostik, Indikationsstellung und Psychotherapie nachweisen. Des Weiteren werden unter anderem auch berufs- und sozialrechtliche Aspekte erfragt. Darüber hinaus erwerben Sie die Abrechnungsziffer "Gruppenpsychotherapie" und die Abrechnungsziffer "Autogenes Training/Hypnose" (nur mit den Abrechnungsberechtigungen können Sie Gruppenpsychotherapie bzw. autogenes Training, Hypnose bzw. imaginative Verfahren gegenüber den Kassen abrechnen). Bedingt durch die heterogenen Zugangsvoraussetzungen zur KJP Ausbildung (viele unterschiedliche Ausgangsstudiengänge) erhalten Sie vier Seminare zusätzlich.
Allgemein
Unsere Ausbildungsgänge beginnen immer zum Wintersemester in Gruppen von 15 TeilnehmerInnen. Jede Ausbildungsgruppe durchläuft die Theoretische Ausbildung und die Selbsterfahrung in weiten Teilen gemeinsam.
Das Ausbildungsbuch
Zur Dokumentation des Ausbildungsverlaufs wird ein Ausbildungsbuch erstellt, in dem alle abgeleisteten Ausbildungselemente eingetragen und von der Ausbildungsstätte bzw. den verantwortlichen Kooperationspartnern bestätigt werden. Des Weiteren werden in das Ausbildungsbuch Zusatzveranstaltungen und -qualifikationen sowie die Falldokumentationen eingetragen bzw. eingeheftet. Mit dem Ausbildungsbuch werden am Ende der Ausbildung die erforderlichen Stunden nachgewiesen.
Räumliche Gestaltung
Die Theoretische Ausbildung findet am Standort des Kurses in den Räumen des jeweiligen Instituts statt. Die Supervisionen werden nach Absprache in den Praxen der Lehrtherapeuten oder in den Räumen des Instituts durchgeführt. Falls Sie für die selbstorganisierten Tutorien Räume benötigen, können Sie nach Absprache ebenfalls Institutsräume nutzen. Die Praktische Tätigkeit findet in Kooperationskliniken und -praxen statt.
Zeitliche Gestaltung
Die AVM bietet eine 3-jährige Vollzeitausbildung und eine 5-jährige, berufsbegleitende Teilzeitausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem PsychThG an. Die Ausbildung findet in 10 Semestern statt und teilt sich formal in zwei Abschnitte von jeweils 5 Semestern auf. Während im gesamten Verlauf theoretisches Wissen vermittelt wird, liegt der Schwerpunkt im ersten Abschnitt auf der Praktischen Tätigkeit (PT 1 = "Psychiatrie" und PT 2 = "Psychosomatik"). Die Dauer der PT 1 ("Psychiatrie") umfasst nach PsychThG § 8 Abs. 3 Satz 3 einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (mindestens 1.200 Std.), die PT 2 ("Psychosomatik") nach PsychThG § 8 Abs. 3 Satz 3 mindestens 6 Monate (mindestens 600 Std.). Im zweiten Ausbildungsabschnitt findet schwerpunktmäßig die Praktische Ausbildung in Form von supervidierten Psychotherapien in den Ambulanzeinrichtungen statt.
Die Theorieveranstaltungen, Selbsterfahrungsseminare und Gruppensupervisionen finden im Abstand von drei bis fünf Wochen (5 - 6 pro Semester) als zweitägige Wochenendveranstaltung zu 18 Fortbildungseinheiten (à 45 Minuten) statt. In den Schulferien finden im Allgemeinen keine AVM-Lehrveranstaltungen statt.
Zeitlich vorgegeben sind von der Ausbildungsstätte somit:
- die Theoretische Ausbildung
- die Gruppen-Selbsterfahrung
Von den AusbildungsteilnehmerInnen terminlich selbst zu organisieren sind:
- die Praktische Tätigkeit ("Psychosomatik" und "Psychiatrie")
- die Praktische Ausbildung
- die Einzelsupervisionen
- die Einzelselbsterfahrung (bei Bedarf)
- die Gruppensupervisionen
- die Theorietutorien und Kleingruppenarbeit