Voraussetzungen
Die Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in erfüllen:
- Diplom-/Masterabschluss Psychologie (FH oder Universität)
- Diplom-/Masterabschluss Pädagogik (Erziehung- bzw. Bildungswissenschaften)
bzw. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit
- sofern das Studium bis spätestens SS 2014 aufgenommen wurde auch:
- Diplom-/Masterabschluß Sonderpädagogik bzw. Heilpädagogik
- Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sonderschule und berufliche Schulen in allen Fächerverbindungen
- Lehramt Gymnasium in einer Fächerverbindung mit dem Fach Schulpsychologie
- Mehrere Magisterabschlüsse mit Hauptfach Pädagogik bzw. Sonderpädagogik
Folgende Studienabschlüsse erfüllen nicht die Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in:
- (grundständiger) Magisterabschluss mit Pädagogik oder Sonderpädagogik als Nebenfach
- Abschluss im Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik
- Bachelorabschluss